30. Juni 2021

Job kündigen & auf Weltreise gehen – was sagt das Arbeitsamt dazu?

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Hast du einmal die Entscheidung getroffen, die Welt zu bereisen, dir eine Auszeit zu nehmen und deine innere Landkarte zu erweitern, wirst du um das Thema: "Was mache ich mit meinem Job? Was ist mit meinem Studium?" nicht drum herum kommen. Wir wollen dir hier einen Überblick über Optionen geben und dir mehr zum Thema Kündigung und Arbeitslosmeldung berichten, da das der Weg ist, für den wir uns entschieden haben.

Muss ich für eine Weltreise meinen Job kündigen?

Zunächst einmal kann man sich die Frage stellen: Wie lange am Stück möchte ich reisen? Wir haben viele reisebegeisterte Freunde, die Urlaub in fernen Ländern machen und einmal im Jahr eine längere Reise in entferntere Regionen unternehmen. Mit dieser Variante kannst du deinen Job behalten, deine Ausbildung oder dein Studium fortführen und musst keine extra Versicherungen abschließen. Die meisten Deutschen haben zwischen 25 und 30 Urlaubstage pro Jahr, viele können Überstunden auch im Urlaub abbummeln. Damit hat man fast immer die Option, 3-4 Wochen Urlaub zu machen (je nach Job natürlich). Für Studenten bieten sich die Semesterferien zum Reisen an, wenn nicht Praktikum oder Klausuren anstehen. Bei dieser Variante ist die Reisezeit aber eben begrenzt auf Jahresurlaub oder vorlesungs- und klausurfreie Zeit - das war uns zu wenig.

Sabbatical für eine Weltreise nutzen

Eine weitere Möglichkeit für Berufstätige ist das Sabbatical. Viele Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern inzwischen die unterschiedlichsten Varianten eines Sabbatjahres an. Das ist die sichere Option, seinen Job zu behalten und trotzdem reisen gehen zu können. Je nach Variante, müssen vorher ein oder mehrere Jahre vorgearbeitet werden, um dann ein Jahr freigestellt zu sein und weiterhin Gehalt zu beziehen. Zum Beispiel kann man 3 Jahre in Vollzeit arbeiten, aber nur 75% seines Gehaltes beziehen und im 4. Jahr reisen gehen und weiterhin 75% seines Gehalts bekommen. Vorteil: Du zahlst weiter Sozialversicherungsbeiträge, in die Rentenkasse und hast während der Reisezeit ein festes Einkommen. Nachteil: Im Zweifel musst du eine längere Zeit darauf hin arbeiten und der Rückkehrtermin steht fest. Das kann natürlich auch Sicherheit geben. Andererseits ist man in den letzten Wochen vor Rückkehr dann vielleicht auch schon wieder sehr mit seinem Job beschäftigt und hat einen sehr harten Übergang von Weltreise zu Büro.

Job kündigen für mehr Freiheit

Wir haben uns für die Variante Kündigung entschieden. Wir haben unsere Jobs gekündigt und die Wohnung noch dazu. Sicherheit sieht anders aus. Andererseits haben wir uns gefragt: Geben eine Wohnung und ein fester Job wirklich Sicherheit? Sind es nicht eher der Rückhalt der Familie, die Freundschaften und der Partner, die für uns da sind? Also haben wir uns gegen die Pseudo-Sicherheit durch Job und Wohnung entschieden und für Weltoffenheit und Abenteuer. Wir wollten uns gerne alle Optionen offen halten, um nach der Reise entscheiden zu können, wie es weitergehen soll... und wo ;) Diese Weltreise ist so schwer greifbar, hält so viel Unbekanntes für uns bereit - woher sollen wir wissen, was diese Erfahrung mit uns macht? Und was es aus unseren Wünschen und Zielen macht? Deswegen haben wir uns für das offene Ende der Reise entschieden und gekündigt. Was dabei alles zu beachten ist, verraten wir dir in den folgenden Abschnitten.

#1: Rechtzeitig kündigen

Das ist jetzt vermutlich wenig überraschend. Hast du es aber nicht im Blick, wäre es auch doof! Also auf die Kündigungsfrist achten! In der Regel sind das 3 Monate bis zum Monatsende. Es gibt aber auch Verträge, bei denen sich die Kündigungsfrist nach bestimmter Betriebszugehörigkeit verlängert. Genauso wichtig: schriftlich kündigen und sich die Kündigung auch bestätigen lassen. Das ist zum Beispiel für das Arbeitsamt relevant.

Wir haben mit unseren Vorgesetzten schon gesprochen, bevor wir die Kündigung schriftlich eingereicht haben. Es war uns wichtig, unseren Grund für die Kündigung zu benennen und den "Abgang" möglichst sanft zu gestalten. Glücklicherweise haben wir viel Verständnis und Unterstützung für unsere Pläne erfahren, das hat den Schritt der Kündigung definitiv erleichtert.

#2: Arbeitssuchend melden

Möchtest du irgendwann innerhalb der nächsten 4 Jahre nach Kündigung Arbeitslosengeld beziehen, so musst du dich zunächst bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden. Jetzt kannst du dich natürlich fragen: Wieso, ich bin doch sowieso im Ausland und bekomme kein Geld, warum soll ich mir den ganzen Papierkram aufhalsen?! Gute Frage! Weil du nach deiner Reise vermutlich froh bist, wenn du Arbeitslosengeld beziehen kannst. Und damit das der Fall ist, musst du mindestens 12 Monate in den letzten 24 Monaten sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben. Warst du also 12 Monate und einen Tag reisen, tja, dann hast du Pech und leider keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Null, nada, niente! Deswegen direkt nach der Kündigung arbeitssuchend melden. Das kann man ganz einfach telefonisch machen und es sollte mindestens 3 Monate vor Arbeitslosigkeit geschehen. Wir hatten sehr nette Mitarbeiter an der Strippe, die uns das weitere Vorgehen verständlich erklärt haben und schon die ersten Daten aufgenommen haben. Damit du beim Telefonat besser vorbereitet bist als wir: deine Sozialversicherungsnummer solltest du griffbereit haben.

#3: Persönlich arbeitslos melden

In einem nächsten Schritt musst du dich persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden. Dafür kannst du einfach irgendwann zu deren Öffnungszeiten in dem für dich zuständigen Amt vorbeischneien oder dir einen Termin geben lassen. Matthias hatte einen Termin, Franzi ist ohne hinspaziert - beides war unkompliziert und dauerte nicht lange. Um diesen Termin noch weiter abzukürzen, kann man sich vorher auch schon seine Zugangsdaten für die Website der Agentur für Arbeit zuschicken lassen. Hier kann man selbstständig seine Daten eintragen (vorherige Arbeitgeber, Berufsbezeichnung, beruflicher Werdegang, Schulabschluss), dann muss das der Mitarbeiter vor Ort nicht alles eintippen. Die persönliche Arbeitslosmeldung muss spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen und kann ab dem Tag, an dem man sich als arbeitssuchend gemeldet hat, erledigt werden.

#4: Antrag auf Arbeitslosengeld stellen

Wie schon oben beschreiben, kann Arbeitslosengeld I nur bezogen werden, wenn du innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet hast. Den Antrag auf Arbeitslosengeld kann man online oder in Papierform ausfüllen. Für den Antrag benötigt man auf jeden Fall die Arbeitsbescheinigungen der Arbeitgeber, bei denen man innerhalb der letzten zwei Jahre angestellt war. Der Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, diese Angaben zu machen und kann das entweder online übermitteln oder aber einen Vordruck einer Arbeitsbescheinigung ausfüllen. Mit dem eigenen Antrag und den Arbeitsbescheinigungen kann man dann zur Agentur für Arbeit gehen und dort den Antrag auf Arbeitslosengeld stellen. Man muss dafür nicht vor Ort sein, kann das Ganze auch online erledigen. Allerdings bekommt man bei einem Termin direkt die Rückmeldung darüber, wie hoch das Arbeitslosengeld sein wird und ob es eine Sperrfrist geben wird.

Eine Sperrfrist?! Genau! Wenn man als Arbeitnehmer seinen Job kündigt, dann möchte die Agentur für Arbeit das begründet haben. Die Regel ist erst mal: Wer selbst kündigt, bekommt eine Sperrfrist von 3 Monaten. Heißt: in den ersten 3 Monaten der Arbeitslosigkeit hat man keinen Anspruch auf Geld und der Gesamtanspruch verkürzt sich um 3 Monate auf insgesamt 9 Monate. Hat man aber einen guten Grund für seine Kündigung, kann diese Sperrfrist aufgehoben werden. Was ein guter Grund ist, fragst du dich? Das liegt im Ermessen des Sachbearbeiters. Wir finden, dass eine Weltreise ein ziemlich guter Grund zur Kündigung ist - unsere Sachbearbeiter leider nicht ;)

#5: Arbeitslos sein

Dieser Punkt mag seltsam erscheinen, ist für die Sicherung deines Anspruchs auf Arbeitslosengeld allerdings enorm wichtig. Wenn du beispielsweise zum 31.08. gekündigt hast, musst du mindestens für einen Tag arbeitslos gemeldet sein (das wäre dann der 01.09.)  um deinen vierjährigen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu sichern. Möchtest du nach der Reise ohne Sperrzeit Arbeitslosengeld bekommen, ist es als nicht möglich, Resturlaub oder Ähnliches zu nutzen und noch im August loszureisen. Du musst einen Tag arbeitslos gewesen sein und das geht nur nach Ende deiner Beschäftigung.

#6: Abmeldung bei der Agentur für Arbeit

Nun ist der Job der Agentur für Arbeit ja nicht nur die Berechnung des Arbeitslosengeldes sondern vor allem, dich schnellstmöglich wieder auf dem Arbeitsmarkt unterzubringen. Und egal, ob du nach Kündigung nur noch 2 Tage in Deutschland sein solltest, du willst einen Job! Wenn du dann erzählst, dass du aber leider schon x Tage nach Beginn der Arbeitslosigkeit das Land verlässt (und x keine 3 Monate sind), dann wird dein Sachbearbeiter dich in der Regel in Ruhe deine Reise vorbereiten lassen und du musst keine Bewerbungen schreiben. Wichtig ist jedoch: du musst dich bei der Agentur für Arbeit abmelden und dort Bescheid geben, dass du dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehst, wenn du auf Reise gehst. Das kannst du ganz einfach telefonisch einen Tag vor Abreise machen. Wir haben das schon bei unserer persönlichen Arbeitsmeldung angegeben und mussten deswegen nicht noch einmal Bescheid geben.

Warum muss ich das alles vor der Weltreise organisieren?

Damit du nach der Reise Geld bekommst! Zum Einen ist es in Deutschland so, dass du innerhalb von 4 Jahren Anspruch auf Arbeitslosengeld hast, wenn dieser Anspruch einmal festgestellt worden ist. Du kannst also gemütlich durch die Welt reisen und nach 3 Jahren wiederkommen, dich bei der Agentur für Arbeit melden und hast noch immer Anspruch auf Arbeitslosengeld. Finden wir schon Grund genug, sich darum zu kümmern!

Zum Anderen kannst du es so anstellen, dass deine Sperrfrist (wenn du denn eine bekommen hast) schon vor Beginn der Reise läuft. Wie das? Erklären wir mal ganz praktisch und anschaulich an unserem Beispiel: Wir haben beide zum 30.09. gekündigt und uns ab dem 1.10. arbeitslos gemeldet. Daher beginnt ganz offiziell auch am 1.10. unsere dreimonatige Sperrfrist. Wenn wir nun ab dem 7.10. dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen, läuft unsere Sperrfrist trotzdem weiter und ist dementsprechend wenn wir wiederkommen längst abgelaufen. Würden wir am 1.10. direkt unsere Reise starten und wären vorher keinen Tag arbeitslos gewesen, so würde die Frist erst nach unserer Reise beginnen. Die Sperrfrist startet also immer am ersten Tag der Arbeitslosigkeit.

Noch Fragen?

Soweit alles klar? Wir haben uns die größte Mühe gegeben, den Akt der Arbeitslosmeldung möglichst verständlich und nachvollziehbar wiederzugeben. Natürlich sind wir aber keine Experten und können dir nur nach bestem Wissen und Gewissen von unserer Erfahrung und unseren Kenntnissen berichten. Sollten noch Fragen offen sein, stell sie uns gern und wir geben unseren Senf dazu. Ansonsten ist die Agentur für Arbeit selbst natürlich ein guter Ansprechpartner. Wir haben durchgängig positive Erfahrungen mit den Damen und Herren an Telefon und Schreibtisch gemacht, auch wenn das für die auch nicht alltäglich ist, dass jemand wegen einer Weltreise kündigt.

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