30. Juni 2021

Job kündigen & auf Weltreise gehen – was sagt das Arbeitsamt dazu?

57  Kommentare

Hast du einmal die Entscheidung getroffen, die Welt zu bereisen, dir eine Auszeit zu nehmen und deine innere Landkarte zu erweitern, wirst du um das Thema: "Was mache ich mit meinem Job? Was ist mit meinem Studium?" nicht drum herum kommen. Wir wollen dir hier einen Überblick über Optionen geben und dir mehr zum Thema Kündigung und Arbeitslosmeldung berichten, da das der Weg ist, für den wir uns entschieden haben.

Muss ich für eine Weltreise meinen Job kündigen?

Zunächst einmal kann man sich die Frage stellen: Wie lange am Stück möchte ich reisen? Wir haben viele reisebegeisterte Freunde, die Urlaub in fernen Ländern machen und einmal im Jahr eine längere Reise in entferntere Regionen unternehmen. Mit dieser Variante kannst du deinen Job behalten, deine Ausbildung oder dein Studium fortführen und musst keine extra Versicherungen abschließen. Die meisten Deutschen haben zwischen 25 und 30 Urlaubstage pro Jahr, viele können Überstunden auch im Urlaub abbummeln. Damit hat man fast immer die Option, 3-4 Wochen Urlaub zu machen (je nach Job natürlich). Für Studenten bieten sich die Semesterferien zum Reisen an, wenn nicht Praktikum oder Klausuren anstehen. Bei dieser Variante ist die Reisezeit aber eben begrenzt auf Jahresurlaub oder vorlesungs- und klausurfreie Zeit - das war uns zu wenig.

Sabbatical für eine Weltreise nutzen

Eine weitere Möglichkeit für Berufstätige ist das Sabbatical. Viele Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern inzwischen die unterschiedlichsten Varianten eines Sabbatjahres an. Das ist die sichere Option, seinen Job zu behalten und trotzdem reisen gehen zu können. Je nach Variante, müssen vorher ein oder mehrere Jahre vorgearbeitet werden, um dann ein Jahr freigestellt zu sein und weiterhin Gehalt zu beziehen. Zum Beispiel kann man 3 Jahre in Vollzeit arbeiten, aber nur 75% seines Gehaltes beziehen und im 4. Jahr reisen gehen und weiterhin 75% seines Gehalts bekommen. Vorteil: Du zahlst weiter Sozialversicherungsbeiträge, in die Rentenkasse und hast während der Reisezeit ein festes Einkommen. Nachteil: Im Zweifel musst du eine längere Zeit darauf hin arbeiten und der Rückkehrtermin steht fest. Das kann natürlich auch Sicherheit geben. Andererseits ist man in den letzten Wochen vor Rückkehr dann vielleicht auch schon wieder sehr mit seinem Job beschäftigt und hat einen sehr harten Übergang von Weltreise zu Büro.

Job kündigen für mehr Freiheit

Wir haben uns für die Variante Kündigung entschieden. Wir haben unsere Jobs gekündigt und die Wohnung noch dazu. Sicherheit sieht anders aus. Andererseits haben wir uns gefragt: Geben eine Wohnung und ein fester Job wirklich Sicherheit? Sind es nicht eher der Rückhalt der Familie, die Freundschaften und der Partner, die für uns da sind? Also haben wir uns gegen die Pseudo-Sicherheit durch Job und Wohnung entschieden und für Weltoffenheit und Abenteuer. Wir wollten uns gerne alle Optionen offen halten, um nach der Reise entscheiden zu können, wie es weitergehen soll... und wo ;) Diese Weltreise ist so schwer greifbar, hält so viel Unbekanntes für uns bereit - woher sollen wir wissen, was diese Erfahrung mit uns macht? Und was es aus unseren Wünschen und Zielen macht? Deswegen haben wir uns für das offene Ende der Reise entschieden und gekündigt. Was dabei alles zu beachten ist, verraten wir dir in den folgenden Abschnitten.

#1: Rechtzeitig kündigen

Das ist jetzt vermutlich wenig überraschend. Hast du es aber nicht im Blick, wäre es auch doof! Also auf die Kündigungsfrist achten! In der Regel sind das 3 Monate bis zum Monatsende. Es gibt aber auch Verträge, bei denen sich die Kündigungsfrist nach bestimmter Betriebszugehörigkeit verlängert. Genauso wichtig: schriftlich kündigen und sich die Kündigung auch bestätigen lassen. Das ist zum Beispiel für das Arbeitsamt relevant.

Wir haben mit unseren Vorgesetzten schon gesprochen, bevor wir die Kündigung schriftlich eingereicht haben. Es war uns wichtig, unseren Grund für die Kündigung zu benennen und den "Abgang" möglichst sanft zu gestalten. Glücklicherweise haben wir viel Verständnis und Unterstützung für unsere Pläne erfahren, das hat den Schritt der Kündigung definitiv erleichtert.

#2: Arbeitssuchend melden

Möchtest du irgendwann innerhalb der nächsten 4 Jahre nach Kündigung Arbeitslosengeld beziehen, so musst du dich zunächst bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden. Jetzt kannst du dich natürlich fragen: Wieso, ich bin doch sowieso im Ausland und bekomme kein Geld, warum soll ich mir den ganzen Papierkram aufhalsen?! Gute Frage! Weil du nach deiner Reise vermutlich froh bist, wenn du Arbeitslosengeld beziehen kannst. Und damit das der Fall ist, musst du mindestens 12 Monate in den letzten 24 Monaten sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben. Warst du also 12 Monate und einen Tag reisen, tja, dann hast du Pech und leider keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Null, nada, niente! Deswegen direkt nach der Kündigung arbeitssuchend melden. Das kann man ganz einfach telefonisch machen und es sollte mindestens 3 Monate vor Arbeitslosigkeit geschehen. Wir hatten sehr nette Mitarbeiter an der Strippe, die uns das weitere Vorgehen verständlich erklärt haben und schon die ersten Daten aufgenommen haben. Damit du beim Telefonat besser vorbereitet bist als wir: deine Sozialversicherungsnummer solltest du griffbereit haben.

#3: Persönlich arbeitslos melden

In einem nächsten Schritt musst du dich persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden. Dafür kannst du einfach irgendwann zu deren Öffnungszeiten in dem für dich zuständigen Amt vorbeischneien oder dir einen Termin geben lassen. Matthias hatte einen Termin, Franzi ist ohne hinspaziert - beides war unkompliziert und dauerte nicht lange. Um diesen Termin noch weiter abzukürzen, kann man sich vorher auch schon seine Zugangsdaten für die Website der Agentur für Arbeit zuschicken lassen. Hier kann man selbstständig seine Daten eintragen (vorherige Arbeitgeber, Berufsbezeichnung, beruflicher Werdegang, Schulabschluss), dann muss das der Mitarbeiter vor Ort nicht alles eintippen. Die persönliche Arbeitslosmeldung muss spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen und kann ab dem Tag, an dem man sich als arbeitssuchend gemeldet hat, erledigt werden.

#4: Antrag auf Arbeitslosengeld stellen

Wie schon oben beschreiben, kann Arbeitslosengeld I nur bezogen werden, wenn du innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet hast. Den Antrag auf Arbeitslosengeld kann man online oder in Papierform ausfüllen. Für den Antrag benötigt man auf jeden Fall die Arbeitsbescheinigungen der Arbeitgeber, bei denen man innerhalb der letzten zwei Jahre angestellt war. Der Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, diese Angaben zu machen und kann das entweder online übermitteln oder aber einen Vordruck einer Arbeitsbescheinigung ausfüllen. Mit dem eigenen Antrag und den Arbeitsbescheinigungen kann man dann zur Agentur für Arbeit gehen und dort den Antrag auf Arbeitslosengeld stellen. Man muss dafür nicht vor Ort sein, kann das Ganze auch online erledigen. Allerdings bekommt man bei einem Termin direkt die Rückmeldung darüber, wie hoch das Arbeitslosengeld sein wird und ob es eine Sperrfrist geben wird.

Eine Sperrfrist?! Genau! Wenn man als Arbeitnehmer seinen Job kündigt, dann möchte die Agentur für Arbeit das begründet haben. Die Regel ist erst mal: Wer selbst kündigt, bekommt eine Sperrfrist von 3 Monaten. Heißt: in den ersten 3 Monaten der Arbeitslosigkeit hat man keinen Anspruch auf Geld und der Gesamtanspruch verkürzt sich um 3 Monate auf insgesamt 9 Monate. Hat man aber einen guten Grund für seine Kündigung, kann diese Sperrfrist aufgehoben werden. Was ein guter Grund ist, fragst du dich? Das liegt im Ermessen des Sachbearbeiters. Wir finden, dass eine Weltreise ein ziemlich guter Grund zur Kündigung ist - unsere Sachbearbeiter leider nicht ;)

#5: Arbeitslos sein

Dieser Punkt mag seltsam erscheinen, ist für die Sicherung deines Anspruchs auf Arbeitslosengeld allerdings enorm wichtig. Wenn du beispielsweise zum 31.08. gekündigt hast, musst du mindestens für einen Tag arbeitslos gemeldet sein (das wäre dann der 01.09.)  um deinen vierjährigen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu sichern. Möchtest du nach der Reise ohne Sperrzeit Arbeitslosengeld bekommen, ist es als nicht möglich, Resturlaub oder Ähnliches zu nutzen und noch im August loszureisen. Du musst einen Tag arbeitslos gewesen sein und das geht nur nach Ende deiner Beschäftigung.

#6: Abmeldung bei der Agentur für Arbeit

Nun ist der Job der Agentur für Arbeit ja nicht nur die Berechnung des Arbeitslosengeldes sondern vor allem, dich schnellstmöglich wieder auf dem Arbeitsmarkt unterzubringen. Und egal, ob du nach Kündigung nur noch 2 Tage in Deutschland sein solltest, du willst einen Job! Wenn du dann erzählst, dass du aber leider schon x Tage nach Beginn der Arbeitslosigkeit das Land verlässt (und x keine 3 Monate sind), dann wird dein Sachbearbeiter dich in der Regel in Ruhe deine Reise vorbereiten lassen und du musst keine Bewerbungen schreiben. Wichtig ist jedoch: du musst dich bei der Agentur für Arbeit abmelden und dort Bescheid geben, dass du dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehst, wenn du auf Reise gehst. Das kannst du ganz einfach telefonisch einen Tag vor Abreise machen. Wir haben das schon bei unserer persönlichen Arbeitsmeldung angegeben und mussten deswegen nicht noch einmal Bescheid geben.

Warum muss ich das alles vor der Weltreise organisieren?

Damit du nach der Reise Geld bekommst! Zum Einen ist es in Deutschland so, dass du innerhalb von 4 Jahren Anspruch auf Arbeitslosengeld hast, wenn dieser Anspruch einmal festgestellt worden ist. Du kannst also gemütlich durch die Welt reisen und nach 3 Jahren wiederkommen, dich bei der Agentur für Arbeit melden und hast noch immer Anspruch auf Arbeitslosengeld. Finden wir schon Grund genug, sich darum zu kümmern!

Zum Anderen kannst du es so anstellen, dass deine Sperrfrist (wenn du denn eine bekommen hast) schon vor Beginn der Reise läuft. Wie das? Erklären wir mal ganz praktisch und anschaulich an unserem Beispiel: Wir haben beide zum 30.09. gekündigt und uns ab dem 1.10. arbeitslos gemeldet. Daher beginnt ganz offiziell auch am 1.10. unsere dreimonatige Sperrfrist. Wenn wir nun ab dem 7.10. dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen, läuft unsere Sperrfrist trotzdem weiter und ist dementsprechend wenn wir wiederkommen längst abgelaufen. Würden wir am 1.10. direkt unsere Reise starten und wären vorher keinen Tag arbeitslos gewesen, so würde die Frist erst nach unserer Reise beginnen. Die Sperrfrist startet also immer am ersten Tag der Arbeitslosigkeit.

Noch Fragen?

Soweit alles klar? Wir haben uns die größte Mühe gegeben, den Akt der Arbeitslosmeldung möglichst verständlich und nachvollziehbar wiederzugeben. Natürlich sind wir aber keine Experten und können dir nur nach bestem Wissen und Gewissen von unserer Erfahrung und unseren Kenntnissen berichten. Sollten noch Fragen offen sein, stell sie uns gern und wir geben unseren Senf dazu. Ansonsten ist die Agentur für Arbeit selbst natürlich ein guter Ansprechpartner. Wir haben durchgängig positive Erfahrungen mit den Damen und Herren an Telefon und Schreibtisch gemacht, auch wenn das für die auch nicht alltäglich ist, dass jemand wegen einer Weltreise kündigt.

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Franzi un Matthias
Franzi & Matthias

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  • Hallo ihr Lieben,

    für uns geht’s im Juni auch auf große Reise…beim Arbeitsamt lief es für mich erstmal ganz gut. Nun stellt sich allerdings die Frage, was ich beim Leistungsantrag als Kündigungsgrund angebe.
    Wie habt ihr das gehandhabt? Ich würde mich sehr über eine Rückmeldung freuen :-)

    Ganz liebe Grüße Janine

    • Hallo Janine,

      toll, dass ihr auch aufbrecht! Und bis Juni ist es ja gar nicht mehr lange hin :) Die letzten Monate vergingen bei uns wie im Fluge mit den ganzen Vorbereitungen. Wir haben als Kündigungsgrund die Weltreise angegeben und geschrieben, dass wir neue Kulturen kennenlernen wollen und eventuell auch soziale Projekte unterstützen wollen. Wir sind also ganz ehrlich gewesen. Das Amt fand das anscheinend nicht „sinnvoll“ genug und hat uns daher beiden die Sperre von 3 Monaten gegeben.
      Wenn es euch also nicht darum geht, auf jeden Fall die Sperrfrist zu umgehen, dann könnt ihr da vermutlich reinschreiben was ihr wollt. Von Freunden wissen wir, dass beide das Gleiche hingeschrieben haben und eine eine Sperrfrist bekommen hat und der andere nicht. Ist also sehr abhängig von dem zuständigen Sachbearbeiter.
      Hoffentlich hilft euch unsere Rückmeldung weiter, sonst schreibt uns gerne noch mal!

      Liebe Grüße und wir drückend die Daumen für den Antrag!
      Franzi & Matthias

  • Hallo ihr Lieben,

    kleiner Tipp von einem Insider :)

    Würde den Artikel ein wenig verändern – und zwar sollte klar formuliert werden (am besten dick), dass man mindestens einen Tag arbeitslos sein (sowohl gemeldet als auch tatsächlich sein) damit man den Anspruch auf Arbeitslosengeld erhält.
    d.h. angenommen man kündigt so zum 30.6.17 – dann musst du beim Arbeitsamt am 1.7.17 arbeitslos gemeldet sein und kannst dich frühestens ab 2.7.17 abmelden. Ansonsten entsteht kein Anspruch.
    Abmelden kannst du dich übrigens von überall (telefonisch und auch per Mail).

    Bei der Kündigung ist es so, dass man gesundheitliche Gründe angeben sollte und sich dann vom Hausarzt nen Zweizeiler schreiben lassen sollte „Kündigung war aus gesundheitlichen Gründen empfehlenswert“ – dann sieht man sehr oft von einer Sperrzeit ab.. Falls nicht, einfach in Widerspruch gehen.. dann löst sich das spätestens.. Wäre ja Schade wenn sich der Anspruch durch Unwissenheit schmälert.

    Alles Gute.

    LG ein Freund

    • Hallo lieber Freund,

      danke für deinen Kommentar. Wir wussten das mit dem Tag zwar, aber sollten es vermutlich wirklich noch einmal deutlich im Artikel beschreiben. Das mit der Kündigung aus gesundheitlichen Gründen ist ein guter Trick, den wir allerdings vermutlich auch nicht in Anspruch genommen hätten, wenn wir davon gewusst hätten. Wir sind ja nun mal nicht krank und finden, dass man das auch nicht vortäuschen sollte. Außerdem hoffen wir stark, dass wir keine 12 Monate benötigen werden, um wieder einen Job zu finden. Aber danke für deinen Hinweis, vielleicht machen andere ja davon Gebrauch!

      Liebe Grüße,
      Franzi & Matthias

    • Dazu habe ich eine Frage:
      Muss ich diesen einen Tag der Arbeitslosigkeit in Deutschland sein?Problem ist, dass ich zum 01.11 gekündigt habe, aber schon am 19.10 verreise (Resturlaub)

      Danke schon mal für die Antwort

      LG Miri

      • Hallo Miri,

        so wie wir es verstanden haben, musst du offiziell in Deutschland sein. ABER meistens meldet man sich ja vorher schon arbeitslos (bei einem der Termine) und muss dafür nicht noch mal extra zum Amt. Und abmelden kannst du dich dann telefonisch. Das kann also auch klappen. Wir haben die sichere Variante gewählt und den Resturlaub zur Vorbereitung der Reise genutzt ;)

        LG von Bali

    • Hello :)

      aber wenn man doch eh mindestens einen Tag arbeitslos gemeldet sein muss um Anspruch für die nächsten 4 jahre zu haben, dann läuft die Sperrfrist doch schon….Also wenn man länger als 3 Monate reist, ist man mit der Sperrfrist doch durch oder?

  • Hi,
    Ich hätte da noch eine Frage :) muss man sich in den Monaten in denen man abgemeldet ist selbst versichern? Also die Krankenversicherung etc?
    Danke und viele Grüße
    Anne

    • Hallo Anne,

      da in Deutschland Versicherungspflicht besteht, musst du bei einer Krankenkasse versichert sein. Bist du gesetzlich versichert (freiwillig), so besteht nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch eine 14-tägige (oder waren es sogar 4 Wochen?) Weiterversicherung durch deine Krankenkasse. Matthias war freiwillig gesetzlich versichert und hat die paar Tage in Deutschland mit einer Anwartschaft überbrückt. Ab dem Reisezeitraum gilt dann die Reisekrankenversicherung. Beantwortet das deine Frage?

      Liebe Grüße,
      Franzi & Matthias

  • Guten Tag
    Danke für die ganzen Infos
    und wie hält man güstig seine gesetzliche Krankenvers. aufrecht
    Zusatzversicherung Weltweit ist klar.In welchem Tarif geht man
    bei der Gesetzlichen KK?

    LG. Heino

    • Hallo Heino,

      wir haben uns komplett bei der gesetzlichen Krankenversicherung abgemeldet und mussten daher keine Beiträge zusätzlich zur Auslandskrankenversicherung zahlen. Wenn du auf Nummer sicher gehen möchtest, kannst du eine Anwartschaft abschließen. Dann zahlst du monatlich einen gewissen Betrag (um die 50€) und wirst nach der Reise anstandslos wieder aufgenommen. Bei uns war es kein Problem, nach der Reise wieder in die Gesetzliche Krankenversicherung reinzukommen. Wir haben auch einen langen Artikel zur Krankenversicherung geschrieben und dort noch mal viele Infos hineingepackt.

      Liebe Grüße,
      Franzi & Matthias

  • Hallo,

    ich hab letztes Jahr am 19. Juni zum arbeiten angefangen und war davor arbeitslos (2 wochen, hatte Glück und schnell einen Job gefunden).

    Nach meiner 3 Jährigen Ausbildung war ich 4 Monate Arbeitslos und bin anschließend für 19 Monate ins Ausland gefahren und eben letztes Jahr wieder heimgekommen.
    Ich plane ende Mai wieder ins Ausland zu gehen, das heißt dass ich kein anspruch auf Arbeitslosengeld habe, da ich nicht 1 Jahr lang am Stück gearbeitet habe oder? Wäre es sinnvoller bis mitte Juni zu arbeiten bevor ich wieder abreise?

    Vielen Dank für eure Antwort!

    LG Theresa

    • Hallo Theresa,

      du bist ja schon gut reiseerfahren, Respekt! So wie wir das verstanden haben (und wir sind natürlich keine Arbeitsamt-Experten), hast du dann Anspruch auf Arbeitslosengeld wenn du von den letzten 24 Monaten 12 gearbeitet hast. Wenn wir dich richtig verstehen, ist das bei dir dann nicht der Fall.
      Für deine Entscheidung ist vor allem wichtig: benötigst du nach deiner Reise Arbeitslosengeld oder hast du einen Job, in den du wieder gehst? Im zweiten Fall wäre der Aufwand dann ja umsonst. Möchtest du dir die Chance auf Arbeitslosengeld erhalten, so müsstest du ein Jahr arbeiten und dich dann noch vor deiner Reise arbeitslos melden, damit die Sperrfrist (bei Kündigung) schon läuft.

      Hilft dir das weiter? Sonst schreib uns gern noch mal!

      Lieben Gruß,
      Franzi & Matthias

  • Ich habe eine Frage zu euren Ausführungen:

    Zentral ist ja, dass man binnen der letzten 24 Monate 12 Monate beschäftigt war. Wenn man nun „nur“ 6 Monate reist und die vollen 24 Monate beschäftigt war – kann man sich dann nicht einfach nach seiner Rückkehr melden und den Anspruch geltend machen? Oder geht dann erst die Sperrfrist los?

    Wisst ihr dazu mehr?
    Vielen Dank!

    • Das mit dem Beschäftigungszeitraum stimmt so. Aber die Sperrfrist beginnt dann, wenn du den Antrag auf Arbeitslosengeld stellst. Tust du das erst nach deiner Reise, hast du dann eben erst mal drei Monate kein Arbeitslosengeld. Stellst du den Antrag vor deiner Reise, läuft die Sperrfrist ab dem Datum der Antragstellung und ist somit abgelaufen wenn du zurück bis, sodass du ab dem ersten Tag in Deutschland Arbeitslosengeld beziehen kannst.
      Außerdem hast du so auch die Freiheit, länger zu reisen, weil der Anspruch eben schon vor der Reise festgestellt worden ist.

      Bei uns hat es so wunderbar funktioniert.

      Liebe Grüße,
      Franzi & Matthias

      • Hallo Franzi und Matthias, ich hab eine Frage hierzu. Die Sperrfrist läuft doch in der Zeit, in der ich im Ausland bin, nicht ab. Sprich wenn der erste Tag meiner Arbeitslosigkeit der 1.10.18 ist und ich bereits am 2.10.18 fliege und mal angenommen am 30.06.19 zurückkehre, dann bekomme ich erst ab Oktober 2019 Arbeitslosengeld, oder? Sprich es würde (bis auf einen Tag) auf das gleiche rauskommen, wenn ich bereits vor oder halt direkt nach meiner Reise den Antrag auf Arbeitslosengeld stelle? Oder habe ich hier etwas missverstanden? Mir stellt sich die Frage, da ich bereits am 2.8. fliege, mein Beschäftigungsverhältnis aber erst am 30.09. endet. Da ich mich von der Krankenkasse abmelden werde ist aber auch klar, dass ich nicht mehr in Deutschland bin…
        Vielen Dank für Eure Antwort!
        LG Laura

        • Hallo Laura,
          „Sprich wenn der erste Tag meiner Arbeitslosigkeit der 1.10.18 ist und ich bereits am 2.10.18 fliege und mal angenommen am 30.06.19 zurückkehre, dann bekomme ich erst ab Oktober 2019 Arbeitslosengeld, oder?“
          Nein, das stimmt nicht. Du würdest in dem Fall ab 01.07.19 Arbeitslosengeld bekommen, denn die Sperrfrist läuft tatsächlich weiter während du im Ausland bist. Cool, was? Und genauso hat es bei uns auch funktioniert. Du erhältst dir den Anspruch auf Arbeitslosengeld mit dieser Methode sogar für 4 Jahre. Du könntest also deine Reise auch verlängern und am 29.09.22(!) wiederkommen und würdest dann ab 30.09.22 Arbeitslosengeld bekommen.

          Mit deinem Plan funktioniert das allerdings (offiziell) nicht, da du ja vor einer möglichen Arbeitslosigkeit schon weg bist. Ist es eine Option für dich, in deine Reise einen Zwischenstop am 01.10. in Deutschland einzubauen? Dann kannst du offiziell einen Tag Arbeitslos sein und am 02.10. wieder fliegen. Dann bekommst du direkt nach Rückkehr dein Arbeitslosengeld. Je nach Höhe könnte das einen Umweg wert sein.

          Hat dir das weitergeholfen?
          Berichte mal, wie du dich entscheidest.
          LG, Matthias

          • Hallo Matthias, vielen Dank für deine schnelle Antwort! Was mich an der Sache verwirrt ist, dass ich mich der Bundesagentur für Arbeit doch auch während der Sperrfrist verfügbar halten muss. Wenn sie mich also vorlädt, ich aber gar nicht kommen kann, weil ich im Ausland bin, dann bringt das ja womöglich weitere Sperrzeiten mit sich. Ist das hier dann ein Pokern, dass man eben nicht vorgeladen wird oder wie seid ihr damit umgegangen?

          • Hallo Laura, die Sperrfrist läuft ab dem Zeitpunkt ab dem du arbeitslos gemeldet bist. Und ab dann läuft die einfach ab, egal was du tust. Du musst dafür NICHT dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Du kannst dich offiziell abmelden und sagen dass du ins Ausland gehst. Kein Problem. Ruf doch einfach beim Arbeitsamt mal an, die werden dir das bestätigen. VG!

  • Hallo,
    ich habe eine Frage zur Abmeldung und Sicherung des Anspruchs auf ALG1.
    Wenn mir bei der Abmeldung noch kein Bescheid über Arbeitslosengeld vorliegt, (mein Ex Arbeitgeber hat sich beim Ausfüllen der Formulare viel Zeit gelassen) kann ich mich trotzdem problemlos abmelden ohne meinen Anspruch zu verlieren?
    Erhält man von der Agentur für Arbeit eine Bestätigung über die Abmeldung und einen Bescheid über die Höhe des Arbeitslosengeldes?
    Wie war das bei euch?
    Vielen Dank und viele Grüße
    Andreas

    • Hallo Andreas,

      wir hatten beide keinen offiziellen Bescheid über die Höhe des Arbeitslosengeldes vor der Reise. Ich (Franzi) habe einen Ausdruck vom Mitarbeiter bekommen, Matthias gar nichts. Wichtig war, dass wir offiziell arbeitslos gemeldet waren, darüber bekommst du eine Bestätigung. Die Abmeldung wurde uns auch im Brief bestätigt, kam aber erst nach unserer Abreise ;) Der Anspruch besteht, sobald du offiziell arbeitslos gemeldet bist, unabhängig vom Bescheid über die Höhe des Arbeitslosengeldes.
      Liebe Grüße und viel Erfolg,
      Franzi & Matthias

  • Liebe Franzi, lieber Matthias,

    vielen Dank für wunderbaren Informationen.
    Das hat vieles klar gemacht.

    Bei mir ist die Situation die folgende:
    Ich bin seit dem 1.4. aus dem Job, den ich selbstgekündigt habe. Die Stelle wird nicht nachbesetzt, trotzdem wollte der Arbeitgeber den Vertrag nicht kündigen. Nun bin ich direkt nach Ende des Arbeitsverhätlnisses weg aus der Stadt meines Wohnsitzes. Ich war einfach nicht in der Lage klar zu denken. Die letzte Zeit war auch sehr belastend. Nun habe ich die Klarheit mich mit allen Themen auseinanderzusetzen und bin auch wieder am Ort des Wohnsitzes. Arbeitsuchend hatte ich mich schon im letzten Jahr gemeldet. Nur arbeitslos noch nicht. Sollte es ein Problem darstellen, dass ich es erst diese Woche noch machen werde?

    Zudem möchte ich auch auf Reisen gehen. Ich werde nur wahrscheinlich nicht länger als jeweils als zwei Monate weg sein. D.h. zwischendurch bin immer wieder hier. Muss ich dann immer ab und wieder anmelden? Zudem werde ich mich auch nicht wirklich bewerben können, da ich noch definieren möchte was ich genau machen möchte. Ggfs. ist auch eine Selbstständigkeit denkbar. D.h ich kann mich gar nicht bewerben, da ich dafür ja wissen muss, was ich machen möchte. Dazu dient ja auch die Reise. Wie ehrlich kann ich hier sein?

    Ich freue mich über Deine Rückmeldung.

    Viele Grüße,
    Inge

    • Hallo Inge,

      wir können dir für deine Situation leider keine sichere Antwort geben, da wir selbst ja nicht bei der Agentur für Arbeit arbeiten ;) So wie wir es verstanden haben, musst du dich arbeitssuchend melden sobald klar ist, dass dein Arbeitsverhältnis endet und das hast du ja rechtzeitig getan. Eigentlich solltest du dich dann direkt arbeitslos melden wenn du es bist. Vielleicht hast du ja auch damals schon angegeben ab wann du genau arbeitslos sein wirst? Vermutlich ist es eine Ermessenssache des Mitarbeiters, wie er damit umgeht. Arbeitslosengeld kannst du aber erst ab dem Zeitpunkt der Arbeitslosigkeit beziehen.

      Zu deiner zweiten Frage: Wenn du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst (weil du reist), musst du dich abmelden. Meldest du dich nach deiner Reise wieder an, musst du eigentlich auch Bewerbungen schreiben und diese evtl. nachweisen (wieder: je nach Mitarbeiter). Wir waren zwischendurch auch 4 Wochen in Deutschland und haben uns nicht beim Arbeitsamt gemeldet, unsere Krankenkassenbeiträge selbst gezahlt und das war okay. In dem Zeitraum haben wir aber auch kein Arbeitslosengeld bekommen. Ist es finanziell kein Problem für dich, könntest du es so machen.

      Hilft dir das weiter?

      Liebe Grüße,
      Franzi & Matthias

  • Hallo,
    hätte da noch eine Frage, ihr schreibt man sollte sich vorhergehend Arbeitssuchend melden mindestens 3 Monate vor der Kündigung.
    Nun ist es bei mir so, meine Kündugungszeit beträgt nur 4Wochen und ich könnte somit
    zum Ende Juni 2018 gehen und möchte spätestens Ende August für 3-4Jahre ins Ausland gehen!
    Muss man unbedingt 3 Monate vorher arbeitssuchend sein um den Anspruch nicht zuverlieren?
    Mit freundlichen Grüßen
    Marita

    • Hallo Marita,

      wenn du eine Kündigungsfrist von nur 4 Wochen hast, müsste das auch ausreichen. Um aber sicher zu gehen, würden wir dir auf jeden Fall empfehlen, bei der Agentur für Arbeit nachzufragen. Der ganze Prozess der Arbeitslosmeldung zieht sich meistens über ein paar Wochen hin, sodass du dich rechtzeitig melden solltest, um das vor deiner Reise zu klären.

      Viel Erfolg dabei und natürlich schon bald eine unvergessliche Reise!
      Franzi & Matthias

      • Hallo Marita,

        bei mir ist es auch so, dass ich eine 4 wöchige Kündigungsfrist habe.
        War mir da auch nicht sicher und habe bei der Agentur für Arbeit telefonisch nachgefragt.
        Mir wurde mitgeteilt, dass ich dann 4 Wochen davor kündigen kann und ich mich dann innerhalb der nächsten 3 Tage Arbeitssuchend melden muss.
        Und dann die Arbeislosmeldung am ersten Tag der Arbeitslosigkeit.
        Laut telefonische Aussage von der Agentur für Arbeit sollten somit 4 Wochen reichen.

        Ich habe jedoch leider nichts schriftliches bekommen und vertraue nun der telefonische Aussage…

        Grüße

  • Hallo ihr beiden,

    Super Beitrag, hat mir sehr weitergeholfen, eine Frage stellt sich mir jedoch noch. Ich habe meinen Job zum 31.5. gekündigt (bzw. Habe ich mit dem Atbeitgeber vereinbaren können dass ich gekündigt werde) und erhalte bereits Arbeitslosengeld. Meine Reise startet erst Anfang Oktober, das heißt ich hab noch über 3 Monate Zeit. Den ersten Termin beim Arbeitsamt habe ich Anfang Juli und ich frage mich gerade ob es schlau ist/Sinn macht bereits bei dem Termin zu erwähnen dass ich ab Oktober weg bin oder ob es Probleme geben könnte weil die Reise zu dem Zeitpunkt noch 3 Monate entfernt ist. Habt ihr hier Erfahrungen gemacht und könnt ihr mir einen Tipp geben?

    Danke euch schon mal und ganz liebe Grüße,
    Katrin

    • Hallo Katrin,

      wir hatten den Fall nicht, da wir wenige Tage nach Arbeitsende gereist sind. Wenn du Arbeitslosengeld beziehst, musst du dem Arbeitsmarkt eigentlich zur Verfügung stehen. Der/die Mitarbeiter/in vom Arbeitsamt wird also vermutlich von dir erwarten, dass du dich um einen Job bemühst und Bewerbungen schreibst. Unserer Erfahrung nach ist es sehr unterschiedlich, wie genau ein Mitarbeiter nachfragt und was er an Bewerbungen sehen möchte. Du bist nicht verpflichtet, von der Reise zu erzählen. Es kann einfach sein, dass sie dir das ALG kürzen wenn du dich weigerst, Bewerbungen zu schreiben.

      Wir drücken dir die Daumen, dass alles gut klappt und hoffen, dass wir dir ein bisschen weiterhelfen konnten.
      Liebe Grüße,
      Franzi & Matthias

  • Hallo ihr Beiden,

    Ich bin jetzt erst auf euren Blog gestoßen, weil es für meinen Freund und mich bald für ein halbes Jahr nach Südamerika geht. Ihr habt das ganze Prozedere wirklich super gut erklärt.
    3 Tage nach meiner Kündigung habe ich also die Arbeitsagentur angerufen und wollte mich arbeitssuchend melden. Die Frau am Telefon meinte aber, dass ich das nicht müsse, weil ich dem Arbeitsmarkt sowieso nicht zur Verfügung stehen würde. Ich solle mich melden, sobald ich wieder da bin. Die Sperrfrist würde trotzdem verstreichen.
    Hätte ich noch nicht sagen sollen, dass ich in Ausland gehen werde? Aber dann hätte das Arbeitsamt mir bestimmt tausend Jobvorschläge gemacht. Oder hat die Frau Mist erzählt? Könnt ihr mir da vielleicht weiterhelfen?

    Vielen Dank schon mal.

    Grüße,
    Lydia

    • Hallo Lydia,

      damit deine Sperrfrist tatsächlich läuft und du nach deiner Reise Anspruch auf Arbeitslosengeld hast, muss vorher dein Anspruch auf Arbeitslosengeld festgestellt werden. Und der bezieht sich immer auf die letzten 12 Monate. Deswegen ist es so wichtig, den VOR deiner Reise schon feststellen zu lassen. Sonst zählen die Reisemonate mit dazu und in denen verdienst du in der Regel ja nichts.
      Wir haben im persönlichen Gespräch beim Arbeitsamt gesagt, dass wir reisen gehen und mussten das auch im Bogen zur Feststellung des Arbeitslosengelds angeben. Da waren wir ehrlich. Ich würde dir raten, noch mal nachzuhaken um auf Nummer sicher zu gehen.

      Wenn du weitere Fragen hast, melde dich gern.
      Liebe Grüße,
      Franzi

  • Hallo ihr beiden,

    ich habe meinen Job zu Ende September gekündigt, weil ich einfach nicht mehr glücklich war. Nun möchte ich mir eine Auszeit nehmen, um in Ruhe zu überlegen, was ich stattdessen tun möchte. Ich peile so ca. 1 Jahr an, in dem ich sicherlich auch – aber nicht nur – reisen werde. Auch in der Zeit, die ich in Deutschland verbringen werde, möchte ich zunächst mal nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, sodass ich für diese Zeit auch komplett auf Arbeitslosengeld verzichten würde. Für alle Fälle (falls ich in dann in einem Jahr doch noch keinen neuen Job habe) möchte ich mir den Anspruch auf das Geld aber natürlich sichern. An der Hotline vom Arbeitsamt wurde mir das Vorgehen wie ihr es beschreibt auch bestätigt, allerdings wurde mir gesagt, ich sollte im persönlichen Gespräch mit der Leistungsberatung (wenn ich meinen Antrag auf ALG stelle) nichts davon sagen, dass ich vorhabe, mich gleich wieder abzumelden, sondern besser so tun, als ob ich wirklich „ganz normal“ und sofort ALG beziehen möchte, und mich dann lieber später bei der Hotline telefonisch abmelden. Habt ihr diesbezüglich irgendwelche Erfahrungen? Ich war jetzt eigentlich davon ausgegangen, dass ich meine Situation ganz offen mit dem Leistungsberater besprechen kann.

    Vielen Dank vorab für eure Antwort.

    Liebe Grüße,
    Nicole

    • Hallo Nicole,

      wir haben in dem Gespräch offen erzählt, dass wir nur wenige Tage später auf Weltreise gehen werden. Bei uns hat das keine Probleme gegeben. Wir mussten vorher keine Bewerbungen schreiben und genau das wollten wir auch vermeiden. Wenn du so tust, als würdest du ab Oktober einen anderen Job annehmen wollen, kann es auch passieren, dass du fleißig Bewerbungen schreiben musst. Aber das ist vermutlich auch abhängig vom Berater.
      Wir drücken dir die Daumen, dass bei dir alles klappt.
      Liebe Grüße,
      Franzi & Matthias

    • Hallo Nicole,

      ich freue mich über deine offenen Worte und Umgang zu diesem Thema und wünsche Dir vorab viel Glück auf Deinem Lebensweg.
      Hättest Du als jemand der den Schritt bereits durchlebt hat ggf. Interesse mir mit dem gleichen Plan zu helfen? Falls ja würde ich mich über einen Kontakt freuen.

      Viele Grüße,
      Christian

  • Hallo!

    Ich habe ähnliches gemacht und bin nun wieder zurück. In eurem Artikel steh ja, dass nach 3 Monaten, die ich im Ausland war die Sperrfrist abgelaufen sein müsste. Das wäre nun bei mir der Fall.
    Nur nochmal zur Klärung für mich: die Sperrfrist läuft also auch unabhängig vom ALG1 Antrag? Auf welche Verwaltungsvorschrift oder Gesetzestext bezieht ihr euch dabei?

    VG
    Anja

    • Hallo Anja,
      ich lese da raus, dass du keinen ALG1 Antrag gestellt hast bevor du ins Ausland bist?

      Dann ist das Problem nicht die Sperrzeit, sondern eigentlich eine unnötig niedriges ALG1:
      Die Bemessungsgrundlage für das ALG1 sind die monatlichen Bruttoarbeitsentgelte der versicherungspflichtigen Beschäftigungen der letzten 12 Monate.
      Durch die 3 Monate in Ausland (ich vermute, du hast nicht versicherungspflichtig gearbeitet) sinkt dein Anspruch auf ALG1 damit natürlich.
      Deswegen empfehlen wir vor der Reise den ALG1 Antrag zu stellen.

      Bezüglich Sperrzeit kannst du hier noch nachlesen § 159 Abs. 3 S. 1 SGB III.

      Berichte mal, wie es sich bei dir entwickelt.

      Viele Grüße,
      Matthias

  • […] Meldet man sich jedoch arbeitslos und dann in der Agentur für Arbeit ab („Bin reisen, Bewerbungen nöö, und tschüss!“), dann kann man den erworbenen Anspruch aus dem Beschäftigungsverhältnis bis zu vier Jahren einfrieren und geltend machen, wenn man dann mal wiederkommt und feststellt, dass man doch nicht so einfach wieder einen Job findet. Eine ausführliche Auseinandersetzung mit dem Thema findet man übrigens im Blog von Franzi und Matthias. […]

  • Huhu ihr lieben
    Wie habt ihr das mit der Krankenkasse gelöst?habt ihr euch da auch abgemeldet und eine private Auslands-Krankenversicherung abgeschlossen ?

  • Hallo zusammen,
    Jetzt stellt sich mir die Frage. Wenn ich also kündige und dies alles einhalte und dann für 6 Monate ins Ausland gehe. Wird meine Krankenversicherung, sozial/Rente usw nun weiter bezahlt oder muss ich selbst einzahlen ?
    Liebe Grüße
    Karo

    • Hallo Karo,

      wenn du nicht in Deutschland bist herrschst auch keine Krankenversicherungspflicht. Du kannst also selbst entscheiden, ob du versichert sein willst (würde ich empfehlen) und zu welchem Tarif. Die Beiträge musst du dann natürlich selbst zahlen.

      Schau mal hier für mehr Infos zur Krankenversicherung auf Weltreise: https://spontanumdiewelt.de/reise-planen/weltreise-krankenversicherung/

      Wenn du möchtest, kannst du auch freiwillig die Beiträge zur Sozialversicherung weiterzahlen, wenn du das für sinnvoll findest. Das musst du für dich abwägen. (Haben wir nicht gemacht).

      Viele Grüße,
      Matthias

  • Hallo Franzi, hallo Matthias,

    vielen Dank für euren sehr informativen und hilfreichen Beitrag. Ich würde euch gerne etwas zur Abmeldung ins Ausland fragen: Mein Freund und ich werden für 4 Monate in Ausland gehen und ich werde dafür ebenfalls meinen Job kündigen. Allerdings überschneidet sich die Abreise und meine Arbeitlosigkeit um 2 Tage, da ich noch so viel Resturlaub habe. Das heißt wenn wir abreisen, bin ich ofiziell noch nicht arbeitslos aus wenn ich mich bis dahin schon arbeitslos gemeldet habe.
    Ist es möglich mich aus Deutschland abzumelden, wenn ich bereits im Ausland bin? Ihr habt geschrieben, dass ein Anruf dafür genügt.
    Vielen Dank vorab!

  • Hallo Franzi, hallo Matthias,

    zunächst einmal vielen Dank für euren übersichtlichen Artikel!
    Ich bin auf einen vermeintlichen Widerspruch gestoßen und wollte hier nachfragen, wie ich das verstehen kann:

    Unter „#2 Arbeitssuchend melden“ schreibt ihr folgendes:
    „Weil du nach deiner Reise vermutlich froh bist, wenn du Arbeitslosengeld beziehen kannst. Und damit das der Fall ist, musst du mindestens 12 Monate in den letzten 24 Monaten sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben. !!Warst du also 12 Monate und einen Tag reisen!!, tja, dann hast du Pech und leider keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.“
    –> als maximale Reisezeit entnehme ich hier 11 Monate und 29 Tage oder so

    Unter „Warum muss ich das alles vor der Weltreise organisieren?“ steht:
    „Zum Einen ist es in Deutschland so, dass du innerhalb von 4 Jahren Anspruch auf Arbeitslosengeld hast, wenn dieser Anspruch einmal festgestellt worden ist. Du kannst also gemütlich durch die Welt reisen und !!nach 3 Jahren wiederkommen!!, dich bei der Agentur für Arbeit melden und hast noch immer Anspruch auf Arbeitslosengeld.“
    –> als maximale Reisezeit entnehme ich hier 3 Jahre..

    Nur um sicher zu sein: Sind das gegensätzliche Aussagen und welche davon ist korrekt?

    Vielen Dank und viele Grüße
    Steffie

    • Hallo Steffie,

      nein das sind keine gegensätzlichen Aussagen. Aber vielleicht nicht klar genug erklärt :)

      Der Satz „Warst du also 12 Monate und einen Tag reisen!!, tja, dann hast du Pech und leider keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.“ gilt für den Fall, dass du es nicht schon vor der Reise beantragst.

      Der andere Teil mit den 4 Jahren ergibt sich, wenn du es eben vor der Reise beantragst. Dann gilt dein Anspruch 4 Jahre. Du kannst also auch 3 Jahre und 9 Monate reisen und hast dann noch Anspruch auf 3 Monate.

      Warum denkst du es ist ein Widerspruch?

      Viele Grüße, Matthias

      • Hallo Matthias,

        vielen Dank für deine schnelle und hilfreiche Antwort! Es lag in der Tat in der Formulierung, mir war die Unterscheidung in die beiden Fälle Anspruch a) nach Abreise bzw. b) vor Abreise“ stellen nicht deutlich geworden. Jetzt ist es aber klar – danke dafür!

        Viele Grüße
        Steffie

  • Moin ihr beiden! Danke für den Artikel!

    Ich bin IT-Consultant/Programmierer und hatte gerade einen persönlichen Breakdown wegen verschiedener Umstände der jetzt in der Frage endet, ob ich überhaupt noch so weiter leben will wie ich es bisher getan habe.. oder halt doch ganz einfach.

    Ich war schon früher viel mit Leichtgepäck reisen und hab mich da immer wohlgefühlt.

    Nu kann ich gerade nicht mehr arbeiten weil ich einfach nicht den Kopf dazu habe und werde wohl freigestellt werden.

    Ich finde den Artikel hier super, frage mich aber gerade ob ich mich denn nicht erst in 3 Monaten darum kümmern kann, weil ich gerade einfach nicht den Kopf dazu habe. Meint ihr da spricht was dagegen? Außer dass ich dann später Geld und Krankenversicherung bekommen würde?

    • Hallo Andy!
      So lange du freigestellt bist, bist du ja noch offiziell bei deinem Arbeitgeber angestellt oder?! Das heißt, du müsstest ja über ihn krankenversichert sein bis zum Ende deiner Arbeitszeit da. Die Krankenversicherung ist das Einzige, um das du dich sonst auf jeden Fall kümmern solltest.
      Beim Arbeitsamt könnte es einfach passieren, dass es dauert bis dir das Arbeitslosengeld bezahlt wird. Aber du hast keine Verpflichtung, dich dort sofort zu melden. Wenn du von denen nix willst, musst du nichts machen.

      Ich wünsche dir ganz viel Kraft für die nächste Zeit und hoffe, dass es dir bald besser geht!
      Alles Gute,
      Franzi

  • Hallo

    Vielleicht könnt Ihr mir auf mein ,,Problem‘‘ eine Antwort geben !
    Ich werde zum 31.12 Arbeitlos
    offiziell,also ohne Sperrzeiten !
    Arbeitssuchend gemeldet (rechtzeitig) ,möchte aber am nächst möglichen Tag nicht Arbeitslos melden sondern Erst
    6 Monate später erst einmal Urlaub ! Würde ich mich am 2.1.2022 Arbeitslos melden und dann 1 Tag später Abmelden Wegfahren würde ich wahrscheinlich eine Sperrzeit bekommen !? Ich hätte Anrecht
    auf 18 Monate Arbeitslosengeld
    Würde sich dieses Verkürzen wenn ich nach 6 Monaten wieder komme ? Melde ich mich erst 6 Monate später das erste mal Arbeitslos bin ich 58 und habe Anspruch auf 24 Monate Arbeitslosengeld ! Was ist Sinnvoller ?

    Gruß Thomas

  • Hallo ihr beiden,
    ich werde mich dieses Jahr in einer gleichen Situation befinden und habe mich gefragt, wie es in der Sperrzeit zwischen Ende des Jobs und Anfang der Reise mit der Krankenversicherung aussieht. Könnt ihr dazu was sagen?
    Danke!
    Liebe Grüße
    Talea

    • Hallo Talea,

      wenn du vorher gesetzlich pflichtversichert warst, dann bist du auch in der Sperrzeit schon über das Arbeitsamt krankenversichert. Die Sperrzeit bedeutet nur, dass du kein Arbeitslosengeld beziehst.
      Warst du vorher freiwillig versichert, musst du die Krankenkasse für den Übergang selbst zahlen. Das ist dann aber anteilig. Wir hatten damals beide Fälle: Ich war gesetzlich versichert und die KV wurde übernommen und Matthias hat für wenige Tage selbst die KV bezahlt.

      Liebe Grüße,
      Franzi

  • Hallo Franzi & Matthias,

    ich bin fast täglich auf diesem Blogbeitrag von euch, weil ich nämlich gekündigt habe und nun 3-4 Monate auf Reisen gehen werde. Aktuelle schlage ich mich mit der Agentur für Arbeit rum.. Ich weiß, dass ihr keine Arbeitsamt-Experten seid und ich hab mich auch schon hier durch die Kommentare geforstet, aber möchte meine Frage trotzdem stellen.

    Folgendes Szenario:
    Mein Vertrag endet zum 08.06., d.h. 09.06. ist der erste Tag der Arbeitslosigkeit. Ist es dann wirklich möglich, schon ab dem 10.06./11.06. zu verreisen und mich wieder abzumelden? (Weil ich ja immerhin 1 Tag arbeitslos war?) Natürlich vorraussgesetzt, dass ich mich offiziell arbeitslos gemeldet habe und einen Antrag gestellt habe.

    Ihr schreibt öfter, dass VOR der Abreise der Anspruch festgestellt werden muss. Nun habe ich aber Bedenken, dass ich zwar VOR der Abreise den Antrag stellen kann, es allerdings aufgrund der Kurzfristigkeit evtl. nicht zu einem persönlichen Termin beim Arbeitsamt kommen wird bzw. ich keine Rückmeldung zur Feststellung erhalten werde. Denkt ihr das wäre ein Problem, solange die offiziellen Fristen eingehalten werden?

    Übrigens: Ich habe vom Arbeitsamt jetzt auch die Aussage gehört, dass die Sperrfrist „pausiert“, wenn man abgemeldet ist (allerdings habe ich hier auch unterschiedliche Aussagen vom Arbeitsamt bekommen). So wie ich das hier lesen, ist das bei euch beiden ja DEFINITIV nicht der Fall gewesen, korrekt?

    Vielen vielen Dank!
    Liebe Grüße
    Anna

  • Hallo Franzi & Matthias,
    ich gehe auch auf Weltreise.
    Was noch gut wäre, wenn ihr reinschreibt, dass man sich vom Rundfunkbeitrag abmeldet und seinen Internetanbieter.
    Vielen Dank für eure tolle Website.

  • Hallo zusammen,
    Ich habe eine Frage zum Bezug von ALG1 während der Reise.

    Grund der Kündigung meines Jobs sind die finanzielle Instabilität des Unternehmens. Je nach Bemessen des/der Beamt/in der Agentur für Arbeit (AfA) kann die 3 monatige Sperrfrist entfallen und man erhält einen Teilbetrag ALG 1.
    Meine Reise wird erst Mitte/zum 20. Des Monats starten. Würde ich für diese Zeit (Anfang bis Mitte des Monats) ALG1 erhalten?

    UND verlangt die AfA einen Nachweis (bspw. Eines Flugtickets), damit sie einem glauben, dass bzw wann man weg ist?

    Weiß hier jemand etwas dazu?

    Lieben Dank :)

  • Hallo ihr lieben,
    Wir wollen auch auf Reisen gehen, wie lange ist unklar. Aktuell beziehe ich AG 1; mein Freund bezieht es ebenfalls. Wir würden gern Ende des Jahres gehen. Haben wir dann nachdem wir wieder kommen noch Restanspruch?
    Und wie macht ihr das mit den Steuern? Seid ihr in Deutschland abgemeldet ?
    Gibt es noch was das wie abgesehen von Arbeitsamt und Versicherung beachten sollten?
    Lieben Dank für eure Antwort ☺️

  • Hallo ihr Lieben,
    Vielen Dank für eure Ausführungen hier! Euer Bericht hat mir schon viele Sorgen genommen.

    Bei mir ist der Fall, dass ich bereits die mündliche Zusage für ein 3-Monatiges Sabbatical hatte, welche mir nun entzogen wurde. Zusätzlich möchte mein Arbeitgeber nun das Arbeitsverhältnis beenden bzw. wurde mir nahegelegt mir was Neues zu suchen. Die Reise möchte ich trotzdem durchziehen.
    Ist es hilfreich anzugeben, dass ich die Reise im Zuge eines Sabbaticals geplant und erst danach die Kündigung erhalten habe, und könnte mir dieser Umstand helfen, trotz der Reise nicht gesperrt zu werden?

    Ich arbeite digital und kann meinen Job theoretisch von überall aus ausüben. Ist es dann nicht auch möglich, die Bewerbungen sowie auch Bewerbungsgespräche aus dem Ausland zu führen? Bei einer dreimonatigen Reise macht das für einen neuen Arbeitgeber ja nicht mal einen Unterschied zu einer normalen Kündigungsfrist.

    Vllt. kennt sich hier jemand aus und kann mich mit Antworten unterstützen :)
    Danke!

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